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Markt-Simbach


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Badeordnung

Gemeinde

Bade-Ordnung für die gemeindlichen Freibäder in Simbach und Ruhstorf

Die Benutzung des Bades ist Jedem gestattet, jedoch müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sind von der Benutzung ausgeschlossen.
  • Das Bad ist nur während der Badesaison und bei sonnigem Wetter geöffnet und zwar an allen Werktagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 19.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist keine Badeaufsicht vorhanden.
  • Beginn und Ende der Badesaison werden von der Gemeinde festgesetzt.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Freibad benutzen.
  • Kinder bis 14 Jahren, die nicht in Begleitung Erwachsener sind, müssen das Bad um 18.00 Uhr verlassen.Es ist strengstens verboten
  • Nacktbaden, auch für Kleinkinder
  • die Körperreinigung im Schwimmbecken. Hierfür stehen Durchschreitebecken und
  • der Duschraum zur Verfügung
  • das Aus- und Ankleiden außerhalb der Umkleidekabinen
  • das Mitbringen von Hunden
  • Radio- oder sonstige Tongeräte laut abzuhören
  • die Verunreinigung der Umkleidekabinen, der WC und Waschräume
  • das Anlehnen von Fahr- und Motorrädern an die Umzäunung sowie der Außenmauern der Gebäude.
  • Im Badebecken ist das Ballspielen nicht erlaubt. Ebenso ist der Aufenthalt im Schwimmbecken mit Luftmatratzen, aufblasbaren Wassertieren und ähnlichem untersagt.
  • Das Einspringen in das Wasser ist nur von den Startblöcken aus erlaubt. Dabei muss auch auf die im Wasser befindlichen Badegäste Rücksicht genommen werden.
  • Den Anweisungen der zuständigen Gemeindebediensteten, insbesondere des Badewärters mit Vertretungen sowie des Freibadkassiers ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Der Bademeister und die zuständigen Gemeindebediensteten sind berechtigt, Zuwiderhandelnde vom Bad zu verweisen und ein befristetes Badeverbot zu erteilen.


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