Bade-Ordnung für die gemeindlichen Freibäder in Simbach und Ruhstorf
Die Benutzung des Bades ist Jedem gestattet, jedoch müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
- Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sind von der Benutzung ausgeschlossen.
- Das Bad ist nur während der Badesaison und bei sonnigem Wetter geöffnet und zwar an allen Werktagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 19.00 Uhr.
- Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist keine Badeaufsicht vorhanden.
- Beginn und Ende der Badesaison werden von der Gemeinde festgesetzt.
- Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Freibad benutzen.
- Kinder bis 14 Jahren, die nicht in Begleitung Erwachsener sind, müssen das Bad um 18.00 Uhr verlassen.Es ist strengstens verboten
- Nacktbaden, auch für Kleinkinder
- die Körperreinigung im Schwimmbecken. Hierfür stehen Durchschreitebecken und
- der Duschraum zur Verfügung
- das Aus- und Ankleiden außerhalb der Umkleidekabinen
- das Mitbringen von Hunden
- Radio- oder sonstige Tongeräte laut abzuhören
- die Verunreinigung der Umkleidekabinen, der WC und Waschräume
- das Anlehnen von Fahr- und Motorrädern an die Umzäunung sowie der Außenmauern der Gebäude.
- Im Badebecken ist das Ballspielen nicht erlaubt. Ebenso ist der Aufenthalt im Schwimmbecken mit Luftmatratzen, aufblasbaren Wassertieren und ähnlichem untersagt.
- Das Einspringen in das Wasser ist nur von den Startblöcken aus erlaubt. Dabei muss auch auf die im Wasser befindlichen Badegäste Rücksicht genommen werden.
- Den Anweisungen der zuständigen Gemeindebediensteten, insbesondere des Badewärters mit Vertretungen sowie des Freibadkassiers ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der Bademeister und die zuständigen Gemeindebediensteten sind berechtigt, Zuwiderhandelnde vom Bad zu verweisen und ein befristetes Badeverbot zu erteilen.
[zurück]