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Kontakt

 

Markt Simbach

Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:

 

Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr

 
 
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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Informationen zur Beantragung eines Personalausweises

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie unbedingt persönlich mit Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass bei uns vorsprechen. Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich.

Bringen Sie ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mind. 45 x 35 mm im Hochformat mit. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Zusätzlich ist eine Geburtsurkunde erforderlich, sofern der abgelaufene Personalausweis nicht vom Markt Simbach ausgestellt wurde.

Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich!

Die Gebühren für den Personalausweis betragen seit dem 01.01.2021 bis 24 Jahre 22,80 €,

ab 24 Jahre 37,00€.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten (bar).

 

Ab dem 01. August 2021 wird die Aufnahme der Fingerabdrücke bei der Beantragung des Personalausweises Pflicht.

Der Personalausweis wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 2-3 Wochen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können wir für Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Hierfür ist ein zusätzliches Lichtbild erforderlich. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich!

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter „www.auswaertiges-amt.de/Länder- und Reiseinformationen"


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14