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Kontakt

 

Markt Simbach

Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:

 

Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr

 
 
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Zweitpass


Allgemeine Informationen

Informationen zur Erteilung eines Zweitpasses

Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat.

Die Passbewerberin / der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie / er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder allgemeine Aspekte beinhalten, reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14