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Markt-Simbach


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Lohnsteuerkarten

Rathaus > Bürgerservice

Die Meldebehörde stellt Arbeitnehmern kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn Sie am
20. September des Vorjahres im Bereich des Marktes Simbach mit Hauptwohnung oder einzigen Wohnung gemeldet waren.
Wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist und Sie nicht dauernd getrennt leben, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde des Ortes, an dem die Familie am Stichtag Ihre Hauptwohnung hatte.
Arbeitnehmer, die nach dem 20. September des Vorjahres in das Bundesgebiet gezogen sind, erhalten Ihre Lohnsteuerkarte von der Gemeinde des Ortes, an dem Sie nach diesem Stichtag erstmals eine Hauptwohnung oder einzige Wohnung begründet haben.

Ausländische Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn sie länger als sechs Monate in der Bundesrepublik leben oder sich aus der Aufenthaltserlaubnis ergibt, dass Sie voraussichtlich länger bleiben.

Wird Ihnen eine Lohnsteuerkarte zugeschickt, die Sie nicht benötigen, so schicken Sie diese an die ausstellende Behörde zurück.Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte alle Angaben.

Die SteuerklassenKlasse I:
Sie gilt für Arbeitnehmer, die• ledig oder geschieden sind• verheiratet sind, deren Ehegatte aber im Ausland lebt• die dauernd getrennt leben• verwitwet sind.

Klasse II:
Die Lohnsteuerklasse II wird nur noch für allein stehende Steuerpflichtige ausgestellt, wenn mindestens ein Kind im Haushalt gemeldet ist.

Klasse III:
Sie gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn• beide Ehegatten in der Bundesrepublik wohnen• sie nicht dauernd getrennt leben• der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder er Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht ist.

Klasse IV:
Verheiratete Arbeitnehmer werden in dieser Klasse eingestuft, wenn beide Ehegatten• Arbeitslohn beziehen• im Inland wohnen• nicht dauernd getrennt leben.

Klasse V:
Sie tritt für einen der Ehegatten anstelle der Steuerklassen IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird.

Klasse VI:
Wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn erhalten, wird diese Steuerklasse auf Ihrer zweiten oder jeden weiteren Lohnsteuerkarte eingetragen. Sie sollten diese Steuerkarte dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn beziehen.

Beantragen einer Steuerkarte:
Sie können die Lohnsteuerkarte formlos beantragen. Gebühren fallen nicht an.

Änderung der Steuerkarte:
Wenn Sie heiraten oder ein Kind bekommen, werden die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte geändert. Die Änderung gilt vom Tag der Heirat bzw. der Geburt an.Gebühren fallen hierbei nicht an.

Wechsel der Steuerklasse:
(für Ehepaare)


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