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Rathaus > Bürgerservice
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit Wohnsitz gemeldet sind.
Sie benötigen:
Ihren Personalausweis und/oder Reisepass.
Die Gebühr beträgt 5,00 €. Diese ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Gebührenfrei sind:
Meldebescheinigungen für deutsche Rentenzwecke
Meldebescheinigungen für die Agentur für Arbeit