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Informationen zur Beantragung eines Personalausweises
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie unbedingt persönlich mit Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass bei uns vorsprechen. Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich.
Bringen Sie ein Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) aus neuerer Zeit in der Größe von mind. 45 x 35 mm im Hochformat mit. Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung und im Halbprofil zeigen. (Foto Mustertafel)
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich!
Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises für ausweispflichtige Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. In den übrigen Fällen beträgt die Ausstellungsgebühr 8,00 €.
Der Personalausweis wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 3 – 4 Wochen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können wir für Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt 8,00 €. Hierfür ist ein zusätzliches Lichtbild erforderlich. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich!
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter „www.auswaertiges-amt.de/Länder- und Reiseinformationen“
Für besonders beeinträchtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger bieten wir Ihnen an, den Antrag auf Ausweisdokumente in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin durch einen Bediensteten/eine Bedienstete entgegen zu nehmen. Ein entsprechender Termin kann unter Tel. 09954/9308-14 vereinbart werden. Außerdem können auf Wunsch Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, von der Ausweispflicht befreit werden.