Jugendschutz

Informationen zum Thema Jugendschutz sind der Homepage des Landratsamtes Dingolfing-Landau,
Kommunale Jugendarbeit zu entnehmen.

 

Hier ist auch ein download entsprechender/weiterer Formulare und Informationsblätter möglich.

 

Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
(aufgrund Bundeskinderschutzgesetz)

 

Information des Landratsamtes Dingolfing-Landau zum Thema Jugendschutz in Vereinen:

(Stand 19. Januar 2015)

Das Kreisjugendamt wird in den nächsten Tagen die Vereinbarungen zum § 72a SGB VIII an die Vereinsvorstände versenden. Ab dann sind diese in der Pflicht, von allen, die im Verein einen qualifizierten Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis anzufordern.

 

Der Markt Simbach hat sich bereit erklärt, das sog. "Regensburger Modell‘ umzusetzen:

 

In der beigefügten Arbeitshilfe für Vereine (siehe oben) erhalten Sie grundsätzliche Informationen zum Thema. Für weitere Fragen steht das Kreisjugendamt gerne zur Verfügung.