Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.

Die häufigsten Arten von Führungszeugnissen:


Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Führungszeugnisses mit. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Wochen. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,00 €.

Sie haben auch die Möglichkeit ihr Führungszeugnis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Dies ist auch auf der Homepage des Markt Simbach möglich unter dem Button "Mit der Maus ins Rathaus". 

 

Um die Bearbeitungszeit für Ihren bereits gestellten Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz zu erfragen, verwenden Sie bitte folgendes Kontaktformular:  Kontakt-BfJ


Weiter Informationen hierzu entnehmen Sie bitte direkt von der Homepage des Bundesamt für Justiz

 


 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).