Gewerbezentralregister


Allgemeine Informationen

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.

Die häufigsten Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:


Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs mit.Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Wochen.Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,00 €.

 

Sie haben auch die Möglichkeit den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen: GRZ-Auskunft-Bund

Dies ist auch auf der Homepage des Markt Simbach möglich unter dem Button "Mit der Maus ins Rathaus". 

 

Um die Bearbeitungszeit für Ihren bereits gestellten Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz zu erfragen, verwenden Sie bitte folgendes Kontaktformular:  Kontakt-BfJ


Weiter Informationen hierzu entnehmen Sie bitte direkt von der Homepage des Bundesamt für Justiz


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14