Gewerbezentralregister
Allgemeine Informationen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.
Die häufigsten Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft an eine Privatperson
- Auskunft auf Antrag einer Privatperson zur Vorlage bei einer Behörde
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs mit.Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Wochen.Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,00 €.
Sie haben auch die Möglichkeit den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen: GRZ-Auskunft-Bund
Dies ist auch auf der Homepage des Markt Simbach möglich unter dem Button "Mit der Maus ins Rathaus".
Um die Bearbeitungszeit für Ihren bereits gestellten Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz zu erfragen, verwenden Sie bitte folgendes Kontaktformular: Kontakt-BfJ
Weiter Informationen hierzu entnehmen Sie bitte direkt von der Homepage des Bundesamt für Justiz.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Anita Baumgartner
(09954) 9308-14