Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

 

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

 

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

 

 

Das sollten Sie beim Beantragen berücksichtigen:

 

 

Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei:

Personalausweis: ca. 3-4 Wochen

Reisepass:  mind. 6 Wochen

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter BMI - Reisepass für Kinder (bund.de)

 


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Personalausweis (unter 24 Jahre):  22,80 Euro

Reisepass (unter 24 Jahre) :  37,50 Euro

 

Beide Dokumente sind 6 Jahre gültig!


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14

Regina Kettl
Telefon (09954) 9308-22


Formulare

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