Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Das sollten Sie beim Beantragen berücksichtigen:
- Anwesenheit des Kindes erforderlich wegen Lichtbildabgleich
- Bei Kinder ab 6 Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden
- Ab 10 Jahre ist die Aufnahme der Unterschrift des Kindes zwingend erforderlich
Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei:
Personalausweis: ca. 3-4 Wochen
Reisepass: mind. 6 Wochen
Weitere Informationen finden Sie auch unter BMI - Reisepass für Kinder (bund.de)
Notwendige Unterlagen
-
aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Personalausweis und Reisepass)
-
altes Ausweisdokument und Geburtsurkunde
-
bei verheirateten Eltern, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll. Einverständniserklärung gesetzliche Vertreter
-
bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsnachweis
-
bei unverheirateten Eltern: Urkunde über elterliche Sorge
Gebühren
Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 Euro
Reisepass (unter 24 Jahre) : 37,50 Euro
Beide Dokumente sind 6 Jahre gültig!
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Anita Baumgartner
(09954) 9308-14
Regina Kettl
(09954) 9308-22