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Kontakt

 

Markt Simbach

Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:  

 

E-Mail für Rechnungen:

 

Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr

 
 
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Reisepass


Allgemeine Informationen

Informationen zur Beantragung eines Reisepasses

Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Starttermin 01.11.2005 als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

Da die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die ausländischen Staaten ständigen Veränderungen unterliegen, sollten die Informationen hierüber direkt von Ihnen bei den Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland oder beim Auswärtigen Amt in Berlin unter „www.auswaertiges-amt.de/Länder- und Reiseinformationen" eingeholt werden.

Zur Beantragung eines neuen Reisepasses müssen Sie unbedingt persönlich mit Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass bei uns vorsprechen. Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Zusätzlich ist eine Geburtsurkunde erforderlich, sofern der abgelaufene Reisepass nicht vom Markt Simbach ausgestellt wurde.

Änderung zum 01.05.2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind ab dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente zu verwenden, um zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Ab 1. Mai 2025 kann das Lichtbild entweder weiterhin beim Fotografen erstellt werden, welcher das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen muss. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Alternativ kann die Personalausweisbehörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Zur Frage, ob in der Behörde Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, wenden Sie sich bitte dorthin.

Die Gültigkeitsdauer des neuen Reisepasses beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Die Ausstellungsgebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt 70,00 € und für Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Ausstellungsgebühr 37,50 €. Die Gebühren für einen 48-seitigen Reisepass erhöhen sich auf 82,00 € bzw. 59,50 € (Alter unter 24 Jahren!). Da mittlerweile die Anträge digitalisiert an die Bundesdruckerei übermittelt werden, kann der Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden. In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertag) in der Passbehörde abholbereit vor.  Dazu kommt der Versandweg. Die Ausstellungsgebühren für den jeweiligen Reisepass erhöhen sich dadurch aber jeweils um 32,00 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zur entrichten.

Der Reisepass wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 6-8 Wochen.  Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; oder per Direktversand (Reisepass wird direkt an die Meldeadresse versandt - Abholung in der Behörde entfällt) 15,00 Euro. 


Sollten Sie sofort ein gültiges Reisedokument benötigen, können wir für Sie auch einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt zusätzlich 26,00 €.  Das ist jedoch nur zulässig, wenn die Möglichkeit, einen Expresspass zu erhalten, ausgeschlossen ist.

Wichtig: Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.


Rechtsgrundlagen

 

 

Weiterführende Links: 


Notwendige Unterlagen

  • aktuelles biometrisches digitales Lichtbild

    (Data-Matrix-Code von einem Fotodienstleister oder Lichtbilderfassung in der Behörde)

  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)

  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

 

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zusätzlich: 

  • bei verheirateten Eltern, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll. Die Einverständniserklärung für gesetzliche Vertreter finden Sie unten unter Formulare.

  • bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsnachweis

  • bei unverheirateten Eltern: Urkunde über elterliche Sorge

 

 


Gebühren

•    Reisepass mit 32 Seiten:    70,00 Euro                
•    Reisepass (unter 24 Jahre) mit 32 Seiten:    37,50 Euro 
                
•    Zusätzliche Gebühr bei Expressausstellung:   32,00 Euro 
•    Digitales Lichtbild in der Behörde 6,00 EUR
•    Reisepass mit 48 Seiten:   92,00 Euro   
•    Reisepass (unter 24 Jahre) mit 48 Seiten:    59,50 Euro


 Direktversand (Reisepass wird direkt an die Meldeadresse versandt - Abholung in der Behörde entfällt): 15,00 EUR 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14


Formulare

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