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Kontakt

 

Markt Simbach

Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:

 

Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr

 
 
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Ausschankgenehmigung - Gestattungsantrag nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)


Allgemeine Informationen

Verkürzte Genehmigungsfiktion für Gestattungen nach § 12 GastG
Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens


Das Gaststättengesetz hat sich geändert. Das Genehmigungsverfahren hat sich vereinfacht.
Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vor und es bedarf keiner vertieften Prüfung, wird auf die Erstellung eines Bescheides verzichtet und es fallen für die Gestattung keine Kosten an.

 

Als Nachweis für eine nicht vertiefte Prüfung reicht eine bereits erteilte Genehmigung der letzten, ähnlichen Veranstaltung, die Sie bitte dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gestattungsantrag beilegen (gerne auch per e-mail).


Die Veranstaltung ist wie bisher, mit dem Antrag auf Gestattung zu beantragen.

 

Die Voraussetzungen:

  • keine Bedenken an der Zuverlässigkeit vom Antragsteller

  • regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung mit besonderm Anlass, die in den Vorjahren ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde

  • keine wesentliche Änderung vom Mindestinhalt wie Antragsteller, Betriebsräume, Betriebszeiten, u.ä. 
     

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Gestattung mindestens 3 Wochen vorher einzureichen ist.

 

Bei Großveranstaltungen wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht angewandt. Es gilt das bisherige Antragsverfahren.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass grundsätzlich für jede Veranstaltung, auch in überlassenen Räumen von anderen Vereinen, eine Gestattung nach §12GastG. zu beantragen ist. 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14

Regina Kettl
Telefon (09954) 9308-22


Formulare

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