Wohnungsgeberbestätigung


Allgemeine Informationen

 

Ab dem 01.11.2015 ist bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine sog. Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Das Formular finden Sie unten als PDF

 

Erklärungen zur Wohnungsgeberbestätigung:

 

 

Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung:

Der Wohnungsgeber bestätigt mit der komplett aufgefüllten und unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung rechtsverbindlich, dass

  1. die aufgelistete(n) Person(en)

  2. tatsächlich

  3. zu dem angegebenen Datum (nicht das Datum der Bezugsfertigkeit des Wohnraums oder des vertraglichen Beginns des Mietverhältnisses!)

 

in die Wohnung eingezogen ist/sind.

 

Personen, bei denen ein Familienverband (Ehe oder Kindschaftsverhältnis) besteht, kann eine gemeinsame Bescheinigung ausgestellt werden. Einzelpersonen (auch unverheiratete Paare) benötigen je eine separate Bescheinigung.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14


Formulare

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