Wohnsitz - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Anmeldung:
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten, da dies andernfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Verpflichtung zur Anmeldung dem gesetzlichen Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. Bis auf oben genannte Ausnahmen ist die Unterschrift unter dem Meldeschein persönlich zu leisten.
Zur Anmeldung bei der Meldebehörde bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wohnnungsgeberbescheinigung
- Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen (Personalausweis und/oder Reisepass)
- Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden)
Bei Zuzügen aus anderen EU-Staaten sind alle Urkundnen im Original und in interationaler Ausfertigung bzw. mit Deutscher Übersetzung vorzulegen.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Anita Baumgartner
(09954) 9308-14
Regina Kettl
(09954) 9308-22
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