Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (Veranstaltung)
Allgemeine Informationen
Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (Veranstaltung)
gemäß Art. 19 Abs.- 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Bitte füllen Sie den Antrag gut leserlich aus.
Der Antrag muss mind. 2 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen über 1000 Besucher oder bei Motorsportveranstaltungen sollte der Antrag mind. 4 Wochen vorher bei der Gemeinde eingehen.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, GewerbeamtFormulare
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Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (Veranstaltung) gem. Art. 19, Abs. 1 LStVG