Verlosung/kl.Lotterie - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis


Allgemeine Informationen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. 

(Grundlage: §§12 bis 17, dem § 18 und dem § 3 Abs.3 Satz 3 des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland)


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühr für die Erlaubniserteilung zur Durchführung einer kl. Lotterie/Tombola beträgt 30,00 Euro


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14

Regina Kettl
Telefon (09954) 9308-22


Formulare

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