Verlosung/kl.Lotterie - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich.
(Grundlage: §§12 bis 17, dem § 18 und dem § 3 Abs.3 Satz 3 des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland)
Notwendige Unterlagen
Antrag (unterschrieben, 3 Wochen vor der Veranstaltung vorlegen)
Aufstellung über Gewinne (Geld-/Sachpreise)
Gebühren
Die Gebühr für die Erlaubniserteilung zur Durchführung einer kl. Lotterie/Tombola beträgt 30,00 Euro
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Anita Baumgartner
(09954) 9308-14
Regina Kettl
(09954) 9308-22
Formulare
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Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Druchführung einer kl. Lotterie/Tombola