Gebühren auf einem Blick

Steuern, Abgaben und Gebühren

Hebesätze ab 2025

  • Grundsteuer A 365 

  • Grundsteuer B 185  

  • Gewerbesteuer 340 

 

Verwaltungsgebühren:

 

Standesamt:

  • Anmeldung der Eheschließung: individuell ab 55,00 Euro

  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,00 Euro

  • Ehefähigkeitszeugnis: individuell ab 50,00 Euro

  • beglaubigte Abschrift aus Personenstandseinträgen: 12,00 Euro

  • Bescheinigungen und Urkunden: 12,00 Euro

  • Ahnenforschung: wird nach Aufwand berechnet

  • Namensänderung: 30,00 bis 60,00 Euro

  • sonstige Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung: 30,00 Euro

  • Kirchenaustritt: 30,00 Euro

  • Eidesstattliche Versicherung individuell ab 30,00 Euro

  • Kopie: 0,50 Euro

 

Meldeamt:

  • Personalausweis ab 24 Jahren:  37,00 Euro

  • Personalausweis bis 24 Jahren: 22,80 Euro

  • Meldung des Verlustes mit Sperrung im Sperrregister: kostenlos

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

  • Reisepass (bis 24 Jahre), 6 Jahre gültig: 37,50 Euro
    - als Express: 69,50 Euro
    - mit 48 Seiten: 59,50 Euro
    - mit 48 Seiten als Express: 91,50 Euro

  • Reisepass (ab 24 Jahre), 10 Jahre gültig: 70,00 Euro
    - als Express: 102,00 Euro
    - mit 48 Seiten: 92,00 Euro
    - mit 48 Seiten als Express: 124,00 Euro
    ("Express": wird im Normalfall innerhalb von 3 Arbeitstagen von der Bundesdruckerei an das Rathaus geliefert)

  • Wohnortänderung: gebührenfrei

  • Aufforderung zur Anmeldung (Meldepflicht): 10,00 Euro

  • Wiederholte Aufforderung zur Anmeldung (§ 25 BMG): 15,00 Euro

  • Führerscheinantrag: 5,10 Euro

  • Führungszeugnis: 13,00 Euro

  • Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 Euro

  • Erteilung von Auskünften nach dem Meldegesetz:
    wenn die Auskunft ohne Nachfragen oder Ermittlungen alleine aus dem Melderegister erteilt werden kann: 10,00 Euro - im Einzelfall wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch den Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind oder wenn zu prüfen ist, ob ein berechtigtes Interesse im Sinne des Artikels 34 Absatz 2 Meldegesetz vorliegt: 15,00 Euro

  • Erteilung von Bescheinigungen z. B. Aufenthaltsbescheinigungen: 5,00 Euro

 

Ordnungsamt:

  • Gestattung für vorübergehendes Gaststättengewerbe (§ 12 GastG) 30,00 Euro

  • Fischereischein auf Lebenszeit: (Fischereiabgabe richtet sich nach dem Lebensalter, bei Vollendung des 68. Lebensjahres entfällt die Fischereiabgabe)
    Verwaltungsgebühr: 35,00 Euro
    Fischereischein für 5 Jahre:
    Verwaltungsgebühr: 35,00 Euro
    Fischereiabgabe: 40,00 Euro

  • Gewerbean-, -Ab- oder Ummeldungen jeweils 25,00 Euro

  • Gewerbeauskunft 15,00 Euro