Gebühren auf einem Blick
Steuern, Abgaben und Gebühren
Hebesätze ab 2025
Grundsteuer A 365
Grundsteuer B 185
Gewerbesteuer 340
Verwaltungsgebühren:
Standesamt:
Anmeldung der Eheschließung: individuell ab 55,00 Euro
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis: individuell ab 50,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus Personenstandseinträgen: 12,00 Euro
Bescheinigungen und Urkunden: 12,00 Euro
Ahnenforschung: wird nach Aufwand berechnet
Namensänderung: 30,00 bis 60,00 Euro
sonstige Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung: 30,00 Euro
Kirchenaustritt: 30,00 Euro
Eidesstattliche Versicherung individuell ab 30,00 Euro
Kopie: 0,50 Euro
Meldeamt:
Personalausweis ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Personalausweis bis 24 Jahren: 22,80 Euro
Meldung des Verlustes mit Sperrung im Sperrregister: kostenlos
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Reisepass (bis 24 Jahre), 6 Jahre gültig: 37,50 Euro
- als Express: 69,50 Euro
- mit 48 Seiten: 59,50 Euro
- mit 48 Seiten als Express: 91,50 EuroReisepass (ab 24 Jahre), 10 Jahre gültig: 70,00 Euro
- als Express: 102,00 Euro
- mit 48 Seiten: 92,00 Euro
- mit 48 Seiten als Express: 124,00 Euro
("Express": wird im Normalfall innerhalb von 3 Arbeitstagen von der Bundesdruckerei an das Rathaus geliefert)Wohnortänderung: gebührenfrei
Aufforderung zur Anmeldung (Meldepflicht): 10,00 Euro
Wiederholte Aufforderung zur Anmeldung (§ 25 BMG): 15,00 Euro
Führerscheinantrag: 5,10 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 Euro
Erteilung von Auskünften nach dem Meldegesetz:
wenn die Auskunft ohne Nachfragen oder Ermittlungen alleine aus dem Melderegister erteilt werden kann: 10,00 Euro - im Einzelfall wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch den Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind oder wenn zu prüfen ist, ob ein berechtigtes Interesse im Sinne des Artikels 34 Absatz 2 Meldegesetz vorliegt: 15,00 EuroErteilung von Bescheinigungen z. B. Aufenthaltsbescheinigungen: 5,00 Euro
Ordnungsamt:
Gestattung für vorübergehendes Gaststättengewerbe (§ 12 GastG) 30,00 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit: (Fischereiabgabe richtet sich nach dem Lebensalter, bei Vollendung des 68. Lebensjahres entfällt die Fischereiabgabe)
Verwaltungsgebühr: 35,00 Euro
Fischereischein für 5 Jahre:
Verwaltungsgebühr: 35,00 Euro
Fischereiabgabe: 40,00 EuroGewerbean-, -Ab- oder Ummeldungen jeweils 25,00 Euro
Gewerbeauskunft 15,00 Euro