Kontakt
Markt Simbach
Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:
Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr
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Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Für Kinder mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann - unabhängig vom Alter - weiterhin ein mehrjährig gültiger Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Beide Dokumente haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend.
Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.
Es empfiehlt sich, die Wahl des Ausweisdokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten zu orientieren, da eine Ausweispflicht in Deutschland erst ab 16 Jahren besteht. Nachdem ein Ausweisdokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen bei Grenzübertritten insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Das sollten Sie beim Beantragen berücksichtigen:
Anwesenheit des Kindes erforderlich wegen Lichtbildabgleich
Bei Kinder ab 6 Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden
Ab 10 Jahre ist die Aufnahme der Unterschrift des Kindes zwingend erforderlich
Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei:
Personalausweis: ca. 2-3 Wochen
Reisepass: mind. 6-8 Wochen
Weitere Informationen finden Sie auch unter BMI - Reisepass für Kinder (bund.de)
aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Personalausweis und Reisepass)
altes Ausweisdokument und Geburtsurkunde, falls noch kein Dokument vom Markt Simbach ausgestellt wurde.
bei verheirateten Eltern, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll. Einverständniserklärung gesetzliche Vertreter
bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsnachweis
bei unverheirateten Eltern: Urkunde über elterliche Sorge
Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 Euro
Reisepass (unter 24 Jahre) : 37,50 Euro
Beide Dokumente sind 6 Jahre gültig!
Anita Baumgartner
(09954) 9308-14
Regina Kettl
(09954) 9308-22